Private Grundstücksbesitzer dürfen Falschparker sofort abschleppen lassen Sobald Ihr Privatparkplatz, Ihr Grundstück oder die Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist, haben Sie das Recht, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Es spielt dabei keine Rolle wie lange der Falschparker sein Fahrzeug abgestellt hat. Sobald Sie feststellen, dass ein Falschparker Ihren Besitz stört, haben Sie SOFORT das Recht, den Falschparker abschleppen zu lassen. Hierbei müssen Sie nicht einmal die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass Sie von Ihrem Selbsthilferecht gebrauch machen dürfen, wenn ein Falschparker Ihren Besitz stört.